Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Romaria GbR
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Romaria GbR (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Mit der Beauftragung der Agentur gelten diese AGB als verbindlich vereinbart. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen der Agentur
2.1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Social Media Präsenz, Content-Erstellung, Branding, Kunden- und Personalakquise sowie weiteren Werbemaßnahmen. Der genaue Leistungsumfang wird in den jeweiligen Einzelverträgen oder Angeboten festgelegt.
2.2. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte zu beauftragen. Der Kunde erteilt der Agentur hiermit die Vollmacht, in seinem Namen Aufträge an Dritte zu erteilen, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
3. Vertragsabschluss und -durchführung
3.1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande.
3.2. Die Agentur verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3.3. Verzögerungen, die aufgrund unvollständiger oder verspäteter Bereitstellung von Informationen oder Materialien durch den Kunden entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt sicher, dass die der Agentur überlassenen Informationen und Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechten.
4.2. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen, stellt er die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Rechten geltend gemacht werden.
5. Nutzungsrechte
5.1. Mit vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden einfache Nutzungsrechte an den erstellten Werken (z.B. Texte, Grafiken, Videos) für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Exklusive Nutzungsrechte müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
5.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
5.3. Bis zur vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Werken bei der Agentur.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Vergütung der Agentur erfolgt auf Basis der im Angebot oder Vertrag festgelegten Preise. Diese verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung zu zahlen. Die Zahlung hat im Idealfall zu Beginn des Monats zu erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort fällig oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
6.3. Die Agentur behält sich vor, jegliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken bis zur vollständigen Bezahlung einzubehalten.
6.4. Die Agentur unterscheidet zwischen Agentur- bzw. Servicekosten und Werbekosten. Die Servicekosten betreffen die erbrachten Dienstleistungen der Agentur, während die Werbekosten direkt an Plattformen wie Facebook oder Google zur Durchführung der Werbekampagnen fließen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. Die Agentur haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen durch die vom Kunden gelieferten Inhalte.
7.3. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der erbrachten Leistungen im Hinblick auf konkrete wirtschaftliche oder anderweitige Erfolge, da dieser von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
7.4. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dokumente oder Daten des Kunden nach Abschluss der vertraglichen Leistungen aufzubewahren oder herauszugeben. Die Leistung gilt als erbracht, sobald die vereinbarten Ergebnisse dem Kunden oder Dritten übermittelt wurden. Das Risiko des Verlusts oder der Veränderung der Daten während der Übermittlung trägt der Kunde.
8. Branchenspezifische Besonderheiten
8.1. Die Agentur haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Performance der genutzten Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, Google) oder für Änderungen ihrer Richtlinien, die die Durchführung der Kampagnen oder Werbemaßnahmen beeinträchtigen könnten.
8.2. Die rechtliche Überprüfung der von der Agentur erstellten Inhalte auf wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Inhalte.
8.3. Bei der Unterstützung des Kunden in der Kunden- und Personalakquise garantiert die Agentur keine tatsächlichen Ergebnisse in Form von erfolgreichen Vertragsabschlüssen oder Einstellungen.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung übermittelt oder bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
9.2. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Kündigung
10.1. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Parteien ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.
10.2. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen der Agentur zu vergüten. Bereits erteilte Nutzungsrechte erlöschen, sofern die Vergütung nicht vollständig beglichen wurde.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
11.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Agentur.